Ausbildungskosten:
- Einmalige Aufnahmegebühr bei Vertragsabschluss
- Monatliches Schulgeld
- Prüfungsgebühr für das Staatsexamen
- Die Kosten der Lernmittel während der Ausbildung trägt der Schüler selbst.
Die kostenpflichtige Ausbildung der MOTIMA GmbH ist nach BAföG anerkannt.
Und noch ein Vorteil: 30% des Schulgeldes kann der Erziehungsberechtigte von der Steuer absetzen.


